In Kirchheim unter Teck werden verschieden Ausbildungen auf Kreisebene angeboten.
Voraussetzungen:
Eignung für den Feuerwehrdienst
Dauer:
70 Stunden
Ausbildungsziel
Ausbildungsziel der 70 Stunden umfassenden Truppmann 1 Ausbildung, ist es, dass die Lehrgangsteilnehmer grundlegende Tätigkeiten eines Truppmanns in Feuerwehreinheiten ausüben können. Die abgeschlossene Truppmann 1 Ausbildung, durchgeführt nach landeseinheitlichen Vorgaben, ist Voraussetzung für die Verwendung der Feuerwehrangehörigen im Einsatzdienst und die Teilnahme an allen weiteren Lehrgängen. Bereits mit 17 Jahren dürfen Mitglieder der Jugendfeuerwehr an dem Lehrgang teilnehmen, um mit Erreichen des 18. Lebensjahres sofort in den aktiven Dienst übernommen werden zu können. Im Rahmen der Aus- und Fortbildung und des Einsatzdienstes findet dann der Truppmannlehrgang 2, statt, der zur Vorbereitung auf den Truppführerlehrgang dient und sich über zwei Jahre Einsatz- und Übungsdienst in der eigenen Abteilung erstreckt.
Ansprechpartner für diesen Lehrgang:
Jürgen Ringhofer
Voraussetzung:
Truppmann, Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger
Dauer:
35 Stunden
Inhalt:
Rechtsgrundlagen und Organisation, Brennen und Löschen, Gefahren der Einsatzstelle, Löscheinsatz, Vorbeugender Brandschutz, Fahrzeugkunde, Technischer Hilfeleistungseinsatz, Rettung, Gefährliche Stoffe und Güter, Leistungsnachweis.
Die Truppführerausbildung ergänzt die abgeschlossene Truppmannausbildung, d.h. nach frühestens zwei Jahren aktivem Ausbildungs- und Einsatzdienst, um taktisches Einsatzwissen („kleiner Führungslehrgang“).
Ansprechpartner für diesen Lehrgang:
Jürgen Ringhofer
Voraussetzungen:
Grundausbildung, G26-Untersuchung
Dauer:
20 Stunden
Inhalt:
Bedeutung des Atemschutzes und Verantwortlichkeit des Atemschutzgeräteträgers, Gerätekunde, Übungen mit dem Atemschutzgerät.
Atemschutzgeräte bilden mittlerweile den wichtigsten Punkt zum Eigenschutz des Feuerwehrangehörigen beim Brandeinsatz oder im Umgang mit gefährlichen Stoffen. Atemschutzgeräteträger sind am „A“ oder „AT“ am Helm zu erkennen. Voraussetzungen für den Einsatzdienst sind jährliche Weiterbildungen und regelmäßige medizinische Untersuchungen (G26) der körperlichen Leistungsfähigkeit.
Voraussetzung:
Grundausbildung
Dauer:
16 Stunden
Inhalt:
Rechtliche Grundlagen, Physikalische Grundlagen, Verkehrsarten / Relaisbetrieb, Gerätekunde, Verkehrsabwicklung, Kartenkunde, Alarmierung / Funkmeldesystem
Ansprechpartner
Peter Pawel
Voraussetzung:
Truppmann, Sprechfunker, Führerschein (mind. EU-Klasse B)
Inhalt:
Aufgaben des Maschinisten, Löschfahrzeuge, Motoren, Kraftbetriebene Geräte, Pumpenkunde, Wasserentnahme, Wasserförderung über Feuerlöschkreiselpumpen, Betrieb anderer Pumpen, Leistungsnachweis
Ansprechpartner für diesen Lehrgang:
Andreas Gula
Für die, gem. FwDV 7 vorgeschriebene jährliche Belastungsübung, steht im Untergeschoss der Feuerwache Kirchheim eine hochmoderne Atemschutzübungsanlage zur Verfügung, welche im Jahr 2024 neu eingebaut wurde.
Ansprechpartner für die Atemschutzweiterbildungen: